
Im Rahmen unserer öffentlichen Sonderverkehre stellen wir unseren Fahrgästen verschiedene verkehrs- und tarifrechtliche Regelungen zur Verfügung.
Auf dieser Seite haben wir alle Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen sowie weitere rechtlich relevante Hinweise gebündelt zusammengefasst. Die jeweils gültigen Regelungen gelten für die in den Fahrplänen und Veranstaltungsbeschreibungen ausgewiesenen Fahrten.
Maßgeblich sind stets die zum Zeitpunkt der Fahrt veröffentlichten Informationen.
Geltungsbereich
Die nachfolgenden Regelungen gelten für öffentliche Sonderverkehre des Traditionsbus Mark-Sauerland e. V., insbesondere für KulturLinien, Pendelverkehre sowie weitere veröffentlichte Sonderfahrten.
Für geschlossene Charter- und Sonderfahrten können abweichende Vereinbarungen gelten.
Tarifbestimmungen
Die Tarifbestimmungen legen die Abrechnung von Fahrpreisen, Teilstrecken sowie Sonderregelungen für die jeweiligen Fahrten fest.
Im Sonderlinienverkehr des TMS gilt ein besonderer Beförderungstarif sowie die TMS Tarifbestimmungen. Fahrausweise von Verbundstarifen (WestfalenTarif, NRW-Tarif oder Übergangstarife von anderen Verkehrsverbünden oder Unternehmen) inkl. DeutschlandTicket sowie Schienenfahrausweise der DB und Freifahrtberechtigungen der MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH oder ähnliche Fahrausweise werden in den Omnibussen des TMS e.V. nicht anerkannt. Die Fahrpreise finden sie hier:
Fahrpreistabellen TMS TarifbestimmungenBei Sonderfahrten (Mietomnibusverkehr, Ausflugsverkehr) gilt der jeweils vertraglich vereinbarte Fahrpreis.
Beförderungsbedingungen
Die Beförderungsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten von Fahrgästen und Veranstalter während der Durchführung der Fahrt.
Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen gemäß der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (BefBedV) unter Anwendung des § 58 Abs. 1 Nr. 3 PBefG.
Allgemeine BeförderungsbedindungenIm Übergangsverkehr zu anderen Vereinen oder Verkehrsunternehmen, insbesondere zur Sauerländer Kleinbahn – Märkische-Museums-Eisenbahn e.V. – gelten möglicherweite abweichende Beförderungsbedingungen. Informationen dazu erhalten Sie beim Betriebspersonal.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Fahrten des Traditionsbus Mark-Sauerland e.V. gelten unterschiedliche Bedingungen, abhängig davon, ob es sich um eine individuelle Sonderfahrt oder eine organisierte Ausflugsfahrt handelt.
AGB für den Mietomnibusverkehr: Gelten bei der Buchung des Traditionsbusses für private oder geschlossene Gruppen.
AGB MietomnibusverkehrAGB für den Ausflugsverkehr: Gelten beim Kauf einer Fahrkarte für eine geplante Ausflugsfahrt.
AGB AusflugsverkehrWeitere Hinweise
Zahlungsmittel
Grundsätzlich ist in allen Fahrzeugen Barzahlung möglich. Häufig ist aber auch eine Kartenzahlung möglich – sprechen Sie unsere Schaffner einfach darauf an.
Mehr Informationen zur Kartenzahlung
Fundsachen
In unseren Fahrzeugen aufgefundene Gegenstände werden nach Fahrtende gesichert.
Fundsachen werden zeitnah an das zuständige Fundbüro der Stadt Lüdenscheid übergeben. Die weitere Aufbewahrung und Ausgabe erfolgt gemäß den dort geltenden Regelungen.
Anfragen zu verlorenen Gegenständen richten Sie bitte direkt an das jeweilige Fundbüro.
Fahrzeugeinsatz
Der Einsatz historischer Fahrzeuge erfolgt vorbehaltlich der technischen Einsatzfähigkeit.
Aus betrieblichen oder technischen Gründen kann es erforderlich sein, kurzfristig ein anderes Fahrzeug einzusetzen oder eine Fahrt abzusagen.
Ein Anspruch auf den Einsatz eines bestimmten Fahrzeugs besteht nicht.
Historische Omnibusse sind nicht barrierefrei. Rollstühle und Kinderwägen können nur in eingeschränktem Maße befördert werden. Im Einzelfall entscheidet das Personal.
Weitere Fragen?
Bei Fragen zur Beförderung wenden Sie sich bitte an unser Betriebspersonal oder per Mail an vorstand@traditionsbus-ms.de
Der Traditionsbus Mark-Sauerland e.V. ist konzessionierter Verkehrsbetrieb im Mietomnibus- und Ausflugsverkehr
Zuständige Aufsichtsbehörde für die Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen ist die
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 25
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
personenbefoerderung@bra.nrw.de
www.bra.nrw.de
Verkehrsleiter nach VO (EG) Nr. 1071/2009: Lukas Röther

