
Fahrpreise und Tarifbestimmungen
Im Sonderlinienverkehr des TMS gilt ein besonderer Beförderungstarif sowie die TMS Tarifbestimmungen.
Fahrausweise von Verbundstarifen (WestfalenTarif, NRW-Tarif oder Übergangstarife von anderen Verkehrsverbünden oder Unternehmen) inkl. DeutschlandTicket sowie Schienenfahrausweise der DB und Freifahrtberechtigungen der MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH oder ähnliche Fahrausweise werden in den Omnibussen des TMS e.V. nicht anerkannt. Die Fahrpreise finden sie hier:
Bei Sonderfahrten (Mietomnibusverkehr, Ausflugsverkehr) gilt der jeweils vertraglich vereinbarte Fahrpreis.
Zahlungsmittel
Grundsätzlich ist in allen Fahrzeugen Barzahlung möglich. Häufig ist aber auch eine Kartenzahlung möglich – sprechen Sie unsere Schaffner einfach darauf an.
Mehr Informationen zur Kartenzahlung
Fundsachen
Haben Sie etwas im Bus verloren? Sofern mal etwas im Bus liegen geblieben ist, sammeln wir die Fundsache ein und bewahren diese in unserem Büro auf. Sie können die Fundsache zu unseren Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung abholen.
Weitere Fragen?
Bei Fragen zur Beförderung wenden Sie sich bitte an unser Betriebspersonal oder per Mail an vorstand@traditionsbus-ms.de
Beförderungsbedingungen
Es gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen gemäß der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (BefBedV) unter Anwendung des § 58 Abs. 1 Nr. 3 PBefG.
Allgemeine BeförderungsbedindungenIm Übergangsverkehr zu anderen Vereinen oder Verkehrsunternehmen, insbesondere zur Sauerländer Kleinbahn – Märkische-Museums-Eisenbahn e.V. – gelten möglicherweite abweichende Beförderungsbedingungen. Informationen dazu erhalten Sie beim Betriebspersonal.
Aus betrieblichen Gründen kann es vorkommen, dass die beworbenen Fahrzeuge (kurzfristig) nicht eingesetzt werden können. Wir behalten uns in einem solchen Fall vor ein Ersatzfahrzeug anderer Bauart zu beschaffen, nötigenfalls jüngeren Baujahres, um die Fahrt wie geplant durchführen zu können. Historische Omnibusse sind nicht barrierefrei. Rollstühle und Kinderwägen können nur in eingeschränktem Maße befördert werden. Im Einzelfall entscheidet das Personal.
Allgemeine Geschäftsbedinungen
Für die Fahrten des Traditionsbus Mark-Sauerland e.V. gelten unterschiedliche Bedingungen, abhängig davon, ob es sich um eine individuelle Sonderfahrt oder eine organisierte Ausflugsfahrt handelt.
AGB für den Mietomnibusverkehr: Gelten bei der Buchung des Traditionsbusses für private oder geschlossene Gruppen.
AGB MietomnibusverkehrAGB für den Ausflugsverkehr: Gelten beim Kauf einer Fahrkarte für eine geplante Ausflugsfahrt.
AGB AusflugsverkehrDer Traditionsbus Mark-Sauerland e.V. ist konzessionierter Verkehrsbetrieb im Mietomnibus- und Ausflugsverkehr
Zuständige Aufsichtsbehörde für die Personenbeförderung mit Kraftfahrzeugen ist die
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 25
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
personenbefoerderung@bra.nrw.de
www.bra.nrw.de
Verkehrsleiter nach VO (EG) Nr. 1071/2009: Lukas Röther