Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen und rechtliche Hinweise

Im Rah­men unse­rer öffent­li­chen Son­der­ver­keh­re stel­len wir unse­ren Fahr­gäs­ten ver­schie­de­ne ver­kehrs- und tarif­recht­li­che Rege­lun­gen zur Verfügung.

Auf die­ser Sei­te haben wir alle Beför­de­rungs­be­din­gun­gen, Tarif­be­stim­mun­gen sowie wei­te­re recht­lich rele­van­te Hin­wei­se gebün­delt zusam­men­ge­fasst. Die jeweils gül­ti­gen Rege­lun­gen gel­ten für die in den Fahr­plä­nen und Ver­an­stal­tungs­be­schrei­bun­gen aus­ge­wie­se­nen Fahrten.

Maß­geb­lich sind stets die zum Zeit­punkt der Fahrt ver­öf­fent­lich­ten Informationen.

Geltungsbereich

Die nach­fol­gen­den Rege­lun­gen gel­ten für öffent­li­che Son­der­ver­keh­re des Tra­di­ti­ons­bus Mark-Sau­er­land e. V., ins­be­son­de­re für Kul­tur­Li­ni­en, Pen­del­ver­keh­re sowie wei­te­re ver­öf­fent­lich­te Sonderfahrten.

Für geschlos­se­ne Char­ter- und Son­der­fahr­ten kön­nen abwei­chen­de Ver­ein­ba­run­gen gelten.

Tarifbestimmungen

Die Tarif­be­stim­mun­gen legen die Abrech­nung von Fahr­prei­sen, Teil­stre­cken sowie Son­der­re­ge­lun­gen für die jewei­li­gen Fahr­ten fest.

Im Son­der­li­ni­en­ver­kehr des TMS gilt ein beson­de­rer Beför­de­rungs­ta­rif sowie die TMS Tarif­be­stim­mun­gen. Fahr­aus­wei­se von Ver­bunds­ta­ri­fen (West­fa­len­Ta­rif, NRW-Tarif oder Über­gangs­ta­ri­fe von ande­ren Ver­kehrs­ver­bün­den oder Unter­neh­men) inkl. Deutsch­land­Ti­cket sowie Schie­nen­fahr­aus­wei­se der DB und Frei­fahrt­be­rech­ti­gun­gen der MVG Mär­ki­sche Ver­kehrs­ge­sell­schaft GmbH oder ähn­li­che Fahr­aus­wei­se wer­den in den Omni­bus­sen des TMS e.V. nicht aner­kannt. Die Fahr­prei­se fin­den sie hier:

Fahr­preis­ta­bel­len TMS Tarif­be­stim­mun­gen

Bei Son­der­fahr­ten (Miet­om­ni­bus­ver­kehr, Aus­flugs­ver­kehr) gilt der jeweils ver­trag­lich ver­ein­bar­te Fahrpreis. 

Beförderungsbedingungen

Die Beför­de­rungs­be­din­gun­gen regeln die Rech­te und Pflich­ten von Fahr­gäs­ten und Ver­an­stal­ter wäh­rend der Durch­füh­rung der Fahrt.

Es gel­ten die All­ge­mei­nen Beför­de­rungs­be­din­gun­gen gemäß der Ver­ord­nung über die All­ge­mei­nen Beför­de­rungs­be­din­gun­gen für den Stra­ßen­bahn- und Obus­ver­kehr sowie den Lini­en­ver­kehr mit Kraft­fahr­zeu­gen (BefBedV) unter Anwen­dung des § 58 Abs. 1 Nr. 3 PBefG.

All­ge­mei­ne Beförderungsbedindungen

Im Über­gangs­ver­kehr zu ande­ren Ver­ei­nen oder Ver­kehrs­un­ter­neh­men, ins­be­son­de­re zur Sau­er­län­der Klein­bahn – Mär­ki­sche-Muse­ums-Eisen­bahn e.V. – gel­ten mög­li­cher­wei­te abwei­chen­de Beför­de­rungs­be­din­gun­gen. Infor­ma­tio­nen dazu erhal­ten Sie beim Betriebspersonal.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Fahr­ten des Tra­di­ti­ons­bus Mark-Sau­er­land e.V. gel­ten unter­schied­li­che Bedin­gun­gen, abhän­gig davon, ob es sich um eine indi­vi­du­el­le Son­der­fahrt oder eine orga­ni­sier­te Aus­flugs­fahrt handelt.

AGB für den Miet­om­ni­bus­ver­kehr: Gel­ten bei der Buchung des Tra­di­ti­ons­bus­ses für pri­va­te oder geschlos­se­ne Gruppen.

AGB Miet­om­ni­bus­ver­kehr

AGB für den Aus­flugs­ver­kehr: Gel­ten beim Kauf einer Fahr­kar­te für eine geplan­te Ausflugsfahrt.

AGB Aus­flugs­ver­kehr

Weitere Hinweise

Zahlungsmittel

Grund­sätz­lich ist in allen Fahr­zeu­gen Bar­zah­lung mög­lich. Häu­fig ist aber auch eine Kar­ten­zah­lung mög­lich – spre­chen Sie unse­re Schaff­ner ein­fach dar­auf an.

Mehr Infor­ma­tio­nen zur Kartenzahlung

Fundsachen

In unse­ren Fahr­zeu­gen auf­ge­fun­de­ne Gegen­stän­de wer­den nach Fahr­ten­de gesichert.

Fund­sa­chen wer­den zeit­nah an das zustän­di­ge Fund­bü­ro der Stadt Lüden­scheid über­ge­ben. Die wei­te­re Auf­be­wah­rung und Aus­ga­be erfolgt gemäß den dort gel­ten­den Regelungen.

Anfra­gen zu ver­lo­re­nen Gegen­stän­den rich­ten Sie bit­te direkt an das jewei­li­ge Fundbüro.

Fahrzeugeinsatz

Der Ein­satz his­to­ri­scher Fahr­zeu­ge erfolgt vor­be­halt­lich der tech­ni­schen Ein­satz­fä­hig­keit.
Aus betrieb­li­chen oder tech­ni­schen Grün­den kann es erfor­der­lich sein, kurz­fris­tig ein ande­res Fahr­zeug ein­zu­set­zen oder eine Fahrt abzu­sa­gen.
Ein Anspruch auf den Ein­satz eines bestimm­ten Fahr­zeugs besteht nicht.

His­to­ri­sche Omni­bus­se sind nicht bar­rie­re­frei. Roll­stüh­le und Kin­der­wä­gen kön­nen nur in ein­ge­schränk­tem Maße beför­dert wer­den. Im Ein­zel­fall ent­schei­det das Personal.

Weitere Fragen?

Bei Fra­gen zur Beför­de­rung wen­den Sie sich bit­te an unser Betriebs­per­so­nal oder per Mail an vorstand@traditionsbus-ms.de

Der Traditionsbus Mark-Sauerland e.V. ist konzessionierter Verkehrsbetrieb im Mietomnibus- und Ausflugsverkehr

Zustän­di­ge Auf­sichts­be­hör­de für die Per­so­nen­be­för­de­rung mit Kraft­fahr­zeu­gen ist die

Bezirks­re­gie­rung Arns­berg
Dezer­nat 25
Sei­bertzstr. 1
59821 Arns­berg
personenbefoerderung@bra.nrw.de
www.bra.nrw.de

Ver­kehrs­lei­ter nach VO (EG) Nr. 1071/2009: Lukas Röther