Stand: 22.02.2025
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Beförderungsverträge zwischen dem Traditionsbus Mark-Sauerland e.V. (nachfolgend »Veranstalter«) und seinen Kunden (nachfolgend »Auftraggeber«). Ergänzend gelten die allgemeinen Beförderungsbedingungen des Veranstalters sowie grundsätzlich die »Allgemeinen Beförderungsbedingungen« gemäß der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (BefBedV) unter Anwendung des § 58 Abs. 1 Nr. 3 PBefG.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des vom Veranstalter unterbreiteten Angebots durch den Auftraggeber zustande. Das Angebot ist bis zum Ablauf der im Angebot genannten Frist verbindlich. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Bestätigung durch den Auftraggeber, ist der Veranstalter nicht mehr an das Angebot gebunden.
3. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Veranstalter alle für die Durchführung der Fahrt relevanten Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehören insbesondere Angaben zur Teilnehmerzahl, besondere Anforderungen sowie ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle Fahrgäste die geltenden Vorschriften einhalten.
4. Rücktritt und Kündigung
Stornierungen sind bis 14 Tage vor Fahrtantritt kostenfrei. Danach werden 50% des Fahrtpreises als Stornogebühr berechnet. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen fristlos zu kündigen, wenn unvorhersehbare Umstände die Fahrt unzumutbar machen oder der Auftraggeber gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
5. Haftung des Auftraggebers
Der Auftraggeber haftet für Schäden am Fahrzeug oder an der Ausstattung, die durch die Fahrgäste verursacht werden. Ebenso haftet er für Verstöße gegen behördliche Vorschriften, die durch seine Anweisungen oder Unterlassungen entstehen.
6. Höhere Gewalt
Sollten Ereignisse eintreten, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, extreme Witterungsverhältnisse), behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Fahrt abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen abzüglich eventuell angefallener Kosten erstattet.
7. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Lüdenscheid, sofern gesetzlich zulässig.
8. Leistungen und Preise
Die vereinbarte Leistung umfasst die Beförderung gemäß Angebot. Abweichungen (z. B. geänderte Streckenführung oder Wartezeiten) können zu Mehrkosten führen, die gesondert berechnet werden. Eine geänderte Streckenführung, die zu Mehrkilometern führt, wird mit 3€/km zusätzlich berechnet.
9. Beförderungsbedingungen
Jede Person benötigt einen Sitzplatz, außer es handelt sich um eine »Sonderform des Linienverkehrs« nach §43 PBefG. Kinder benötigen keine Sitzschalen oder Kindersitze. Kinderwägen und Rollstühle können nur sehr eingeschränkt transportiert werden, da der Bus nicht barrierefrei ist. Der Transport solcher Hilfsmittel muss vorab mit dem Veranstalter abgestimmt werden.
10. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt per Überweisung und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Alternativ kann die Rechnung auch online per Kreditkarte oder anderen elektronischen Zahlungsmethoden beglichen werden. Barzahlungen sind nur nach vorheriger Absprache möglich.
11. Verspätungen & Wartezeiten
Falls die Abfahrt durch verspätetes Erscheinen des Auftraggebers oder der Fahrgäste verzögert wird, können Wartezeiten mit 10 €/angefangene 15 Minuten berechnet werden. Die Berechnung beginnt 10 Minuten nach der vereinbarten Abfahrtszeit, sofern keine anderweitige Absprache getroffen wurde.
12. Verhalten & Alkoholgenuss im Fahrzeug
Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Veranstalter erlaubt. Übermäßiger Alkoholgenuss ist nicht gestattet.
13. Schäden & Reinigungskosten
Bei mutwilliger Verschmutzung oder Beschädigung des Fahrzeugs behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Kosten für die Reinigung bzw. Reparatur in Rechnung zu stellen.
14. Gepäck & Haftung
Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Gepäckstücke und Wertgegenstände der Fahrgäste.
15. Fahrzeugverfügbarkeit und Ersatzfahrzeuge
Die Durchführung der Fahrt erfolgt vorbehaltlich der technischen Verfügbarkeit des eingesetzten Fahrzeugs. Im Falle einer technischen Störung wird der Veranstalter versuchen, einen alternativen Oldtimerbus einzusetzen. Sollte dies nicht möglich sein, wird ein neueres Fahrzeug als Ersatz gestellt.
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.