Allgemeine Geschäftsbedinungen im Mietomnibusverkehr

Stand: 22.02.2025

1. Gel­tungs­be­reich
Die­se AGB gel­ten für alle Beför­de­rungs­ver­trä­ge zwi­schen dem Tra­di­ti­ons­bus Mark-Sau­er­land e.V. (nach­fol­gend »Ver­an­stal­ter«) und sei­nen Kun­den (nach­fol­gend »Auf­trag­ge­ber«). Ergän­zend gel­ten die all­ge­mei­nen Beför­de­rungs­be­din­gun­gen des Ver­an­stal­ters sowie grund­sätz­lich die »All­ge­mei­nen Beför­de­rungs­be­din­gun­gen« gemäß der Ver­ord­nung über die All­ge­mei­nen Beför­de­rungs­be­din­gun­gen für den Stra­ßen­bahn- und Obus­ver­kehr sowie den Lini­en­ver­kehr mit Kraft­fahr­zeu­gen (BefBedV) unter Anwen­dung des § 58 Abs. 1 Nr. 3 PBefG.

2. Ver­trags­ab­schluss
Ein Ver­trag kommt durch die schrift­li­che Bestä­ti­gung des vom Ver­an­stal­ter unter­brei­te­ten Ange­bots durch den Auf­trag­ge­ber zustan­de. Das Ange­bot ist bis zum Ablauf der im Ange­bot genann­ten Frist ver­bind­lich. Erfolgt inner­halb die­ser Frist kei­ne Bestä­ti­gung durch den Auf­trag­ge­ber, ist der Ver­an­stal­ter nicht mehr an das Ange­bot gebunden.

3. Pflich­ten des Auf­trag­ge­bers
Der Auf­trag­ge­ber ist ver­pflich­tet, dem Ver­an­stal­ter alle für die Durch­füh­rung der Fahrt rele­van­ten Infor­ma­tio­nen recht­zei­tig zur Ver­fü­gung zu stel­len. Hier­zu gehö­ren ins­be­son­de­re Anga­ben zur Teil­neh­mer­zahl, beson­de­re Anfor­de­run­gen sowie ggf. erfor­der­li­che behörd­li­che Geneh­mi­gun­gen. Der Auf­trag­ge­ber hat sicher­zu­stel­len, dass alle Fahr­gäs­te die gel­ten­den Vor­schrif­ten einhalten.

4. Rück­tritt und Kün­di­gung
Stor­nie­run­gen sind bis 14 Tage vor Fahrt­an­tritt kos­ten­frei. Danach wer­den 50% des Fahrt­prei­ses als Stor­no­ge­bühr berech­net. Der Ver­an­stal­ter behält sich das Recht vor, vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten oder die­sen frist­los zu kün­di­gen, wenn unvor­her­seh­ba­re Umstän­de die Fahrt unzu­mut­bar machen oder der Auf­trag­ge­ber gegen wesent­li­che Ver­trags­pflich­ten verstößt.

5. Haf­tung des Auf­trag­ge­bers
Der Auf­trag­ge­ber haf­tet für Schä­den am Fahr­zeug oder an der Aus­stat­tung, die durch die Fahr­gäs­te ver­ur­sacht wer­den. Eben­so haf­tet er für Ver­stö­ße gegen behörd­li­che Vor­schrif­ten, die durch sei­ne Anwei­sun­gen oder Unter­las­sun­gen entstehen.

6. Höhe­re Gewalt
Soll­ten Ereig­nis­se ein­tre­ten, die außer­halb des Ein­fluss­be­reichs des Ver­an­stal­ters lie­gen (z. B. Natur­ka­ta­stro­phen, behörd­li­che Maß­nah­men, extre­me Wit­te­rungs­ver­hält­nis­se), behält sich der Ver­an­stal­ter das Recht vor, die Fahrt abzu­sa­gen oder zu ver­schie­ben. In die­sem Fall wer­den bereits geleis­te­te Zah­lun­gen abzüg­lich even­tu­ell ange­fal­le­ner Kos­ten erstattet.

7. Gerichts­stand und anwend­ba­res Recht
Es gilt deut­sches Recht. Gerichts­stand für Strei­tig­kei­ten aus die­sem Ver­trag ist Lüden­scheid, sofern gesetz­lich zulässig.

8. Leis­tun­gen und Prei­se
Die ver­ein­bar­te Leis­tung umfasst die Beför­de­rung gemäß Ange­bot. Abwei­chun­gen (z. B. geän­der­te Stre­cken­füh­rung oder War­te­zei­ten) kön­nen zu Mehr­kos­ten füh­ren, die geson­dert berech­net wer­den. Eine geän­der­te Stre­cken­füh­rung, die zu Mehr­ki­lo­me­tern führt, wird mit 3€/km zusätz­lich berechnet.

9. Beför­de­rungs­be­din­gun­gen
Jede Per­son benö­tigt einen Sitz­platz, außer es han­delt sich um eine »Son­der­form des Lini­en­ver­kehrs« nach §43 PBefG. Kin­der benö­ti­gen kei­ne Sitz­scha­len oder Kin­der­sit­ze. Kin­der­wä­gen und Roll­stüh­le kön­nen nur sehr ein­ge­schränkt trans­por­tiert wer­den, da der Bus nicht bar­rie­re­frei ist. Der Trans­port sol­cher Hilfs­mit­tel muss vor­ab mit dem Ver­an­stal­ter abge­stimmt werden.

10. Zah­lungs­be­din­gun­gen
Die Zah­lung erfolgt per Über­wei­sung und ist inner­halb von 14 Tagen nach Rech­nungs­stel­lung fäl­lig. Alter­na­tiv kann die Rech­nung auch online per Kre­dit­kar­te oder ande­ren elek­tro­ni­schen Zah­lungs­me­tho­den begli­chen wer­den. Bar­zah­lun­gen sind nur nach vor­he­ri­ger Abspra­che möglich.

11. Ver­spä­tun­gen & War­te­zei­ten
Falls die Abfahrt durch ver­spä­te­tes Erschei­nen des Auf­trag­ge­bers oder der Fahr­gäs­te ver­zö­gert wird, kön­nen War­te­zei­ten mit 10 €/angefangene 15 Minu­ten berech­net wer­den. Die Berech­nung beginnt 10 Minu­ten nach der ver­ein­bar­ten Abfahrts­zeit, sofern kei­ne ander­wei­ti­ge Abspra­che getrof­fen wurde.

12. Ver­hal­ten & Alko­hol­ge­nuss im Fahr­zeug
Der Ver­zehr von Spei­sen und Geträn­ken ist nur nach vor­he­ri­ger Abspra­che mit dem Ver­an­stal­ter erlaubt. Über­mä­ßi­ger Alko­hol­ge­nuss ist nicht gestattet.

13. Schä­den & Rei­ni­gungs­kos­ten
Bei mut­wil­li­ger Ver­schmut­zung oder Beschä­di­gung des Fahr­zeugs behält sich der Ver­an­stal­ter das Recht vor, die Kos­ten für die Rei­ni­gung bzw. Repa­ra­tur in Rech­nung zu stellen.

14. Gepäck & Haf­tung
Der Ver­an­stal­ter haf­tet nicht für ver­lo­ren gegan­ge­ne oder beschä­dig­te Gepäck­stü­cke und Wert­ge­gen­stän­de der Fahrgäste.

15. Fahr­zeug­ver­füg­bar­keit und Ersatz­fahr­zeu­ge
Die Durch­füh­rung der Fahrt erfolgt vor­be­halt­lich der tech­ni­schen Ver­füg­bar­keit des ein­ge­setz­ten Fahr­zeugs. Im Fal­le einer tech­ni­schen Stö­rung wird der Ver­an­stal­ter ver­su­chen, einen alter­na­ti­ven Old­ti­mer­bus ein­zu­set­zen. Soll­te dies nicht mög­lich sein, wird ein neue­res Fahr­zeug als Ersatz gestellt.

16. Schluss­be­stim­mun­gen
Soll­ten ein­zel­ne Bestim­mun­gen die­ser AGB unwirk­sam sein oder wer­den, bleibt die Gül­tig­keit der übri­gen Bestim­mun­gen unberührt.